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Tarife / Kosten

Tarifstufen / Festlegung

Die Eltern tragen grundsätzlich die vollen Kosten (Tarifstufe 18) für die schulergänzende Betreuung. Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse die volle Übernahme nicht zulassen, kann eine Reduktion (Tarifstufen 1-17) gewährt werden. Die Bemessung erfolgt gemäss Beitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Die Eltern bezichtigen mit dem Vertrag die Übernahme der Vollkosten oder reichen bis am 31. Juli 2024 das Formular «Antrag reduzierter Elternbeitrag» ein. Die Ermittlung und eine allfällige Neuberechnung des Elternbeitrags erfolgt aufgrund der letzten definitiven Steuerrechnung und gilt für ein Kalenderjahr. Bei einer Neuanmeldung wird der Tarif per Eintrittsdatum ermittelt. Fehlt der Antrag, oder ist er unvollständig, werden die Vollkosten verrechnet. Quellensteuerpflichtige reichen das Beilageformular zusammen mit dem Antrag um einen reduzierten Elternbeitrag ein.

Familien mit Betreuungsvertag für die schulergänzende Betreuung oder städtische Kita (Stichtag 1. Mai 2024) erhalten im Oktober 2024 das Formular «Antrag reduzierter Elternbeitrag». In der Übergangszeit von August bis Dezember 2024 wird der Tarif vom Schuljahr 2023/24 bzw. von der Kita übernommen.

Monatstarif

Der monatliche Tarif setzt sich aus der Anzahl der Betreuungsmodule (Frühbetreuung, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung A bzw. B) pro Woche multipliziert mit Faktor 3.08 zusammen (39 Schulwochen minus 10 Ausfalltage auf 12 Monate verteilt).

Dokumente

Name
Beitragsreglement familienerganzende Kinderbetreuung Download 0 Beitragsreglement familienerganzende Kinderbetreuung
Antrag reduzierter Elternbeitrag Download 1 Antrag reduzierter Elternbeitrag
Antrag reduzierter Elternbeitrag, Beilage QST Download 2 Antrag reduzierter Elternbeitrag, Beilage QST
Vertragsbedingungen 2024/25 Download 3 Vertragsbedingungen 2024/25