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Tarife / Kosten

Tarifstufen / Festlegung

Die Eltern tragen grundsätzlich die vollen Kosten (Tarifstufe 22) für die schulergänzende Betreuung. Sofern die wirtschaftlichen Verhältnisse die volle Übernahme nicht zulassen, kann eine Reduktion (Tarifstufen 1-21) gewährt werden. Die Bemessung erfolgt gemäss Beitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung.

Die Eltern bestätigen mit dem Vertrag die Übernahme der Vollkosten oder erteilen der Abteilung Bildung die Einwilligung zur Einholung der notwendigen Steuerdaten bei der Abteilung Finanzen (Bereich Steuern) für einen reduzierten Elternbeitrag. Der Tarif wird auf Basis der letzten definitiven Steuerrechnung festgelegt und gilt jeweils für ein Kalenderjahr (Januar–Dezember). Bei Neuanmeldungen erfolgt die Festlegung ab Eintrittsdatum. Für Familien mit bestehendem Betreuungsvertrag (Stichtag 01.05.2026) gilt von August bis Dezember 2026 eine Übergangsregelung: Es wird der bisherige Tarif aus dem Schuljahr 2025/26 bzw. der Kita weitergeführt.

Quellensteuerpflichtige Personen reichen für einen reduzierten Elternbeitrag das Beilageformular zusammen mit dem Betreuungsvertrag bei der Abteilung Bildung ein.

 

Monatstarif

Die Betreuungskosten werden als Jahresbetrag berechnet und in zwölf gleichbleibenden Monatsraten verrechnet. Durch nicht beanspruchte Betreuungsmodule werden die Kosten, unabhängig des Grundes, nicht reduziert.

Die monatlichen Kosten werden wie folgt berechnet:

Anzahl der Betreuungsmodule pro Woche (Frühbetreuung, Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung A bzw. B) x Elternbeitrag pro Modul x 37 Schulwochen / 12 Monate (39 Schulwochen minus 10 Ausfalltage auf 12 Monate verteilt).

Beispiel
Das Kind wird angemeldet für 5x Mittagstisch, 2x Nachmittag A, 2x Nachmittag B pro Woche.  Die Eltern bezahlen die Vollkosten (Tarifstufe 22).

5 x Fr. 26.90 x 37 / 12 = Fr. 414.70
2 x Fr. 25.00 x 37 / 12 = Fr. 154.15
2 x Fr. 31.00 x 37 / 12 = Fr. 191.15
Betreuungskosten pro Monat: Fr. 760.00

Beitragsreglement

HierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. finden Sie das Beitragsreglement für die familienergänzende Kinderbetreuung gültig ab 01.08.2025.