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Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Grundsatz

Gemäss Volksschulgesetz sind die Eltern für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich (VSG § 57). Eltern, die diesen Pflichten nicht nachkommen, erhalten eine Verwarnung oder können mit einer Geldbusse belangt werden. Die Eltern haben jedes Wegbleiben vom Unterricht, auch von freiwilligen Lektionen, gegenüber der Lehrperson zu begründen.

Krankheit/Unfall oder unvorhersehbare Absenz

Bleibt eine Schülerin oder ein Schüler wegen Krankheit/Unfall oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen dem Unterricht ganz oder teilweise fern, benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule (§ 28 VSG und § 28 VSV).

Vorhersehbare Absenzen

Für eine Bewilligung von vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern rechtzeitig um Dispensation. Absenzen bis zu 5 Tages obliegen der Kompetenz der Schulleitung. Für längere Absenzen oder Ferienverlängerungen ist rechtzeitig ein Dispensationsgesuch an die Schulpflege einzureichen.

Dauert eine Absenz vom Unterricht länger als zwölf Schulwochen, ist die Schülerin oder der Schüler von der Schule abzumelden (§ 28 VSV).

Pro Semester wird je Schule ein öffentlicher Schulbesuchstag durchgeführt. Eltern und weitere Interessierte können den Schulunterricht besuchen. Die Eltern können nach Rücksprache mit der Lehrperson den Unterricht ihrer Kinder auch ausserhalb der Schulbesuchstage besuchen.

Es ist nicht gestattet, den Unterricht zu fotografieren.

Die Daten sind bei der jeweiligen Schuleinheit unter Agenda zu finden.

Für eine Bewilligung von vorhersehbaren Absenzen ersuchen die Eltern rechtzeitig um Dispensation. Die Bewilligung von Absenzen bis zu 5 Tagen (ohne Ferienverlängerung) sind der Kompetenz der Schulleitung.

Für Absenzen ab 5 Tagen oder Ferienverlängerungen ist rechtzeitig ein Dispensationsgesuch an die Schulpflege einzureichen.

Dauert eine Absenz vom Unterricht länger als zwölf Schulwochen, ist die Schülerin oder der Schüler von der Schule abzumelden (§ 28 VSV).

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Abteilung Bildung
bildung@ilef.ch

Während der Eislaufsaison besuchen die Primarklassen regelmässig das Sportzentrum. Die Klassenlehrpersonen werden durch eine Eislauftrainerin oder einen Eislauftrainer unterstützt.

Die Lehrpersonen laden in der Regel am Anfang eines Klassenzuges (1. Kindergarten-, 1. Primar-, 3. Primar-, 5. Primar- und 1. Sekundarklasse) zu einem Elternabend ein. Die Initiative für einen Elternabend kann auch von den Eltern ausgehen.

Die Sekundarschule führt in der 6. Primarklasse einen Elternabend "Vorstellung der Sekundarstufe" durch. Die Eltern werden persönlich eingeladen.

Die gemeinsamen Ziele von Schule und Eltern liegen in der Bildung und Erziehung der Schülerinnen und Schüler. Um diese Ziele und Interessen zum Wohle des Kindes verfolgen und wahrnehmen zu können, arbeiten Schule und Eltern zusammen. Ziel der Mitwirkung der Eltern ist ein starkes Dreieck „Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler“.

Die Schulleitungen und Klassenlehrpersonen informieren über die Möglichkeiten der Mitwirkung. Die Delegierten werden in den Klassen gewählt.

Die vorliegende Broschüre „Eusi Schuel“ orientiert Sie in knapper Form über das Wichtigste für die Schulzeit Ihres Kindes in der Schule Illnau-Effretikon.

Name
Eusi Schuel, Elterninformationsbroschüre Download 0 Eusi Schuel, Elterninformationsbroschüre

Die Ferienbetreuung für Kindergarten- und Primarschulkinder aus Illnau-Effretikon wird in der 2. Sportferienwoche, 2. Frühlingsferienwoche, 1. und 5. Sommerferienwoche und der 2. Herbstferienwoche täglich von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr inklusive Frühstück, Mittagessen und Zvieri im Hort Rikon angeboten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Beim Eintritt in den Kindergarten sind Wissen, Können und die sprachlichen Voraussetzungen der Kinder unterschiedlich. Die Schule Illnau-Effretikon möchte, dass alle Kinder einen guten Start in den Kindergarten erleben und bietet dazu seit Herbst 2019 das Projekt "Fit für den Kindergarten" an.

Ausgewählte Kinder können zusammen mit einem Elternteil jeweils am Montagnachmittag den Kindergarten besuchen. In Begleitung einer Bezugsperson machen die Kinder erste Schritte in eine neue, ungewohnte Umgebung. Dies ermöglicht später einen behutsamen, stressfreieren Übergang in den Kindergarten.

Das Projekt ist für folgende Kinder und Familien:

  • Kinder, welche in der Entwicklung (sprachlich, sozial oder motorisch) Anregung oder Förderung brauchen.
  • Kinder, welche wenig Deutschkenntnisse haben.
  • Familien, welche das Bildungssystem der Schweiz (noch) nicht gut kennen.
  • Familien, welche Unterstützung brauchen im Hinblick auf den Kindergarteneintritt ihres Kindes.

Alle Eltern erhalten rund 1,5 Jahre bevor ihr Kind in den Kindergarten eintritt einen Fragebogen. Anhand dieses Fragebogens wird eruiert, wer am Projekt teilnehmen darf. Die Teilnahme ist freiwillig und für die Familien kostenlos.

Die Schulen der Stadt Illnau-Effretikon gehören dem Schweizerischen Netzwerk Gesundheitsfördernder Schulen an. Gesunde Schulen oder Gesundheitsfördernde Schulen sind nicht die gesündesten Schulen, sondern es sind die Schulen, die an einem kontinuierlichen politischen, kooperativen und vernetzten Prozess zur Gesundheitsförderung arbeiten.  

Unter der Mitwirkung aller Beteiligten ist die gesundheitsfördernde Schule deshalb ein Ort wo:

  • Gesundheit gefördert wird (Lehrplan, Gesundheitserziehung etc.)
  • alle Beteiligten gute Leistungen erbringen können, weil sie sich wohl fühlen. (Soziale Beziehungen, Sauberkeit, Sicherheit, Rückzugsmöglichkeiten, ansprechendes physisches Umfeld, Schulklima etc.)
  • Gesundheitsrisiken thematisiert  und Lösungswege eruiert werden (Präventionsthemen, Weiterbildung von Lehrpersonen etc.)
  • Gemeinschaftliche Problemlösungskapazitäten gefördert werden (Elternhaus, kommunale Einrichtungen etc.)
  • Persönliche Gesundheitspotentiale aller Beteiligten entwickelt werden

Grundsätzlich ist die Gesundheitsförderung und Suchtprävention Sache aller: der Lehrpersonen, Behörden, Eltern und Schüler/innen.

Die Schule Schlimperg ist zusätzlich Mitglied beim Projekt "fit4future".

Hausaufgaben dienen der selbständigen Übung, Repetition und Festigung des erlernten Unterrichtsstoffes sowie der Übernahme von Eigenverantwortung des Kindes. Die Schülerinnen und Schüler sollten die Hausaufgaben alleine oder nur mit wenig Hilfe lösen können. Die Lehrperson achtet darauf, die Schülerinnen und Schüler nicht übermässig mit Hausaufgaben zu belasten. Als Faustregel für Hausaufgaben gelten 10 Minuten je Schuljahr und Schultag.

In der Regel erhalten die Schülerinnen und Schüler über die Ferien, die Wochenenden und Feiertage keine Hausaufgaben.

Jede Schülerin und jeder Schüler kann pro Schuljahr 2 Jokertage beziehen. Halbtage gelten als Ganztage. Nicht bezogene Jokertage am Ende eines Schuljahres verfallen. Sie können nicht übertragen oder kumuliert werden.
Jokertage sind melde- aber nicht bewilligungspflichtig. Der Bezug von Jokertagen muss der Klassenlehrperson mit dem Formular „Bezug von Jokertagen“ mitgeteilt werden.

Die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern kümmern sich selbständig um das Nacharbeiten des verpassten Schulstoffes.

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Lehrperson
Name
Reglement Jokertage Download 0 Reglement Jokertage
Formular Jokertage Download 1 Formular Jokertage

Suchen Sie bei Fragen oder Schwierigkeiten immer zuerst das Gespräch mit der Klassen- oder Fachlehrperson. Vereinbaren Sie dafür einen Termin und besuchen Sie die Lehrperson nicht spontan vor oder nach dem Unterricht.

Die Schulleitung ist auf Voranmeldung zu persönlichen weiterführenden Gesprächen bereit.

Die Schule Illnau-Effretikon ist Kooperationsschule der Pädagogischen Hochschule Zürich. Kooperationsschulen arbeiten im Bereich der Berufspraktischen Ausbildung eng mit der Pädagogischen Hochschule Zürich zusammen.                        

Die Kooperationsschule ermöglicht Studierenden (angehenden Lehrpersonen) verschiedenste Einblicke in den Schulalltag aus der Perspektive der Lehrperson und gibt ihnen viele Gelegenheiten, praktische Erfahrungen im Unterrichten zu sammeln. Ausserdem kommen die Studierenden in ersten Kontakt mit der Komplexität des Netzwerks Schule: Teamarbeit mit Fachlehrpersonen, Schulkonferenzen, Elternarbeit, Planung von Anlässen für den Schulalltag und so weiter.

Im Kanton Zürich gibt es drei anerkannte Schulen für künstlerisch oder sportlich speziell begabte Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler: Die Kunst- und Sportschule in Zürich, die Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland in Uster und die Sekundarschule in Wädenswil. Der Regierungsrat hat die Schulplätze an diesen drei Schulen genehmigt. Die Wohnortsgemeinden übernehmen das Schulgeld für die Talente, die an eine dieser Schulen aufgenommen wurden.  

Für die Schule Illnau-Effretikon besteht keine gesetzliche Vorgabe die Schulkosten für den Talent-Campus Winterthur zu übernehmen. Am Talent-Campus Winterthur werden nur besonders begabte Schülerinnen und Schüler aufgenommen, welche die gleichen Aufnahmekriterien wie die anerkannten Kunst- und Sportschulen erfüllen. Aufgrund der geografischen Nähe zu Winterthur trainieren vor allem Kunst- und Sporttalente oftmals im Raum Winterthur. Der Besuch des Talent-Campus Winterthur bietet somit kürzere Reisewege zwischen Wohn-, Trainings- und Schulstandort als die vom Kanton Zürich anerkannten Kunst- und Sportschulen. Die Schule Illnau-Effretikon möchte es den Talenten ermöglichen auch den Talent-Campus in Winterthur besuchen zu können und übernimmt deshalb ab Schuljahr 2023/24 das Schulgeld für Schüler/innen, welche am Talent-Campus Winterthur aufgenommen wurden.

siehe im Eltern ABC unter Schulweg.

Leider kommt es immer wieder vor, dass einzelne Kinder von Läusen befallen werden. Das ist unangenehm, aber nicht schlimm.

Bei einem Befall müssen die Eltern umgehend die Klassenlehrperson informieren, damit die Kontrolle der ganzen Klasse durch die Lausfachfrau organisiert werden kann. Auf diese Weise kann eine weitere Ausbreitung in der Klasse verhindert werden.

Weitere Infos finden Sie unter Lausinfo.

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Klassenlehrperson
Name
Kopfläuse erkennen und behandeln Download 0 Kopfläuse erkennen und behandeln

Eine Rückstellung von der Schulpflicht ist möglich, wenn den zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.

Begründete Rückstellungsgesuche müssen jeweils bis Ende Januar bei der Schulpflege eingehen. Dem Gesuch ist ein Bericht respektive eine Einschätzung des Kinderarztes beizulegen. Die Schulpflege entscheidet bis Ende März über das Rückstellungsgesuch.

In Ausnahmefällen kann eine Rückstellung auch im Laufe des Schuljahres auf Antrag der Eltern oder der Lehrperson erfolgen.

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Abteilung Bildung
bildung@ilef.ch

siehe im Eltern ABC unter Schulweg.

An fünf Tagen pro Schuljahr befassen sich die Schulen mit der Schulentwicklung. Davon sind zweieinhalb Tage davon während der Schulzeit. Die Schülerinnen und Schüler haben unterrichtsfrei.

Am Pfingstdienstag findet der Schulentwicklungstag gesamtstädtisch statt. Es wird keine Betreuung angeboten.

Ansonsten legen die Schulen ihre Schulentwicklungstage individuell fest. Die Daten sind bei der jeweiligen Schule unter Agenda publiziert.

Name
Schulentwicklungstage 2023/24 Download 0 Schulentwicklungstage 2023/24

In den Schuleinheiten Illnau, Schlimperg, Eselriet und Ottikon-Kyburg bieten wir für alle Schülerinnen und Schüler der Kindergarten- und Primarstufe schulergänzende Betreuung an. Je nach Bedürfnis kann zwischen den drei verschiedenen Betreuungsmodulen Mittagstisch, Nachmittagsbetreuung A bzw. B ausgewählt werden.

Weitere Informationen zur schulergänzenden Betreuung finden Sie hier.

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Abteilung Bildung
bildung@ilef.ch

In der Schweiz ist das Volksschulwesen kantonal geregelt. Im Kanton Zürich erarbeiten Kantonsrat, Bildungsrat und Bildungsdirektion unter Einbezug von Fach- und Lehrpersonen die Schulgesetze aus und unterbreiten sie dem Zürcher Stimmvolk zur Genehmigung.

Jeder Schule steht eine Schulleitung oder ein Schulleitungsteam vor. Die Schulleitung ist für die pädagogische, administrative und personelle Führung und die Entwicklung ihrer Schule verantwortlich.

Die Schulpflegemitglieder machen regelmässig Besuche in den Schulen. Sie sind für strategische, finanzielle und personelle Entscheide sowie Beschlüsse im Bereich Schülerinnen und Schüler zuständig.

Für die Schule Illnau-Effretikon ist der Schulpsychologische Dienst Pfäffikon zuständig.

Der Schulpsychologische Dienst berät Schülerinnen und Schüler im Volksschulalter sowie deren Eltern und Lehrpersonen zu Themen aus dem Lern-, Leistungs- und Verhaltensbereich. Der Schulpsychologische Dienst ist eine öffentliche Beratungsstelle. Seine Leistungen sind für die Eltern kostenlos.

Der Schulpsychologische Dienst unterstützt die Volksschule in ihrem Bildungs- und Integrationsauftrag. Sein zentrales Anliegen ist der Erhalt und die Wiederherstellung der psychosozialen Gesundheit der Schülerinnen und Schüler in der Schule.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Schulpsychologischen Dienstes.

Kontakt

Schulpsychologischer Dienst
info@spd-pfaeffikon.ch

In der Regel findet in jedem Schuljahr eine Schulreise statt. Schulreisen im Kindergarten sind in der Umgebung von Illnau-Effretikon. Anschliessend wird das Gebiet laufend erweitert.

Im zweiten und dritten Zyklus findet in der Regel je ein Klassenlager statt. In diesem Jahr findet keine Schulreise statt.

Schulreisen, Klassenlager und Exkursionen werden während der Unterrichtszeit durchgeführt und sind obligatorisch. Die Schule übernimmt die Kosten. Über besondere, frühzeitig eingereichte Dispensationsgesuche entscheidet die Schulleitung.

Bei mehrtätigen Schulreisen, Exkursionen und Klassenlagern kommen die Eltern für die Verpflegung auf (Fr. 22.- pro voller Tag).

Gemäss Gesetz liegt die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg bei den Eltern. Wir empfehlen den Schulweg vor dem Kindergarten- respektive Schuleintritt zu üben, damit das Kind den Weg selbständig bewältigen kann. Bei Strassenübergängen gilt die Regel der Polizei „Rad steht, Kind geht“. Kein Kind soll über die Strasse laufen, wenn ein fahrendes Auto in Sichtweite ist.

Schulbus

Für den Weg in die Schule, Betreuung und/oder Therapie werden Kinder mit nicht zumutbaren oder sehr gefährlichen Schulwegen mit dem Schulbus von Kopf Reisen gefahren. Für das Erstellen des Schulbusauftrags ist die Klassenlehrperson bzw. Therapeutin verantwortlich.

Wenn ein Kind mit dem Schulbus gefahren wird, empfehlen wir den Weg zur Schulbushaltestelle vor dem Kindergarten- respektive Schulbeginn zu üben. Ebenfalls wichtig ist, dass dem Kind Einsteigeort und das Ziel gut bekannt sind.

Lotsen

Bei drei Strassenübergängen stellt die Schule Illnau-Effretion eine Lotsin, welche die jüngeren Kinder sicher über die Strasse begleitet.


Lotsendienst Rikonerstrasse
07.45-08.10 Montag bis Freitag
11.50-12.15 Montag bis Freitag
13.15-13.40 Montag bis Freitag (ausser Mittwoch)
15.25-15.50 Montag bis Freitag (ausser Mittwoch)

Lotsendienst Gestenrietstrasse
07.45-08.10 Montag bis Freitag
11.50-12.15 Montag bis Freitag
13.15-13.40 Montag bis Freitag (ausser Mittwoch)
15.25-15.50 Montag bis Freitag (ausser Mittwoch)

Lotsendienst Rössli Illnau
07.50-08.15Montag bis Freitag
11.55-12.20 Montag bis Freitag
13.15-13.40 Montag bis Freitag (ausser Mittwoch)
15.25-15.50 Montag bis Freitag (ausser Mittwoch)

Öffentlicher Verkehr

In besonderen Fällen, das heisst wenn das Kind die Volksschule ausserhalb des Wohnortes besucht, übernimmt die Schule die Kosten für den öffentlichen Verkehr. In diesem Fall wird die Familie jeweils direkt angeschrieben.

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Abteilung Bildung
bildung@ilef.ch
Name
Information Kantonspolizei, Schulweg Kindergarten / Schuleintritt Download 0 Information Kantonspolizei, Schulweg Kindergarten / Schuleintritt

In der Schwimmsaison besuchen die Klassen das Sportzentrum. Beim Schwimmen müssen die Schülerinnen und Schüler Ende 3. Primarklasse den Wassersicherheitscheck (WSC) bestehen. Die Kinder üben im Schwimmunterricht mit der Klasse zusammen mit einer Schwimmlehrperson für den Test. Falls Ihr Kind den Test nicht besteht, wird aus Sicherheitsgründen ein Schwimmkurs angeordnet.

Bei Schulreisen und Lagern dürfen Schülerinnen und Schüler beim Spiel und Sport im Wasser nur mitmachen, wenn sie den Wassersicherheitscheck bestanden haben.

Weitere Informationen zum Wassersicherheitscheck des bfu.

Die Unterrichtszeiten an den Schulen Illnau-Effretikon finden Sie im untenstehenden Dokument.

Name
Unterrichtszeiten der Schulen Illnau-Effretikon Download 0 Unterrichtszeiten der Schulen Illnau-Effretikon

Die Kantonspolizei erteilt im Auftrag der Schulpflege von der Kindergarten- bis zur Sekundarstufe im Rahmen des obligatorischen Unterrichts Verkehrsunterricht.

Die Eltern erhalten jeweils zu Schuljahresbeginn durch die Lehrperson einen Gutschein für eine zahnärztliche Untersuchung. Die jährliche Untersuchung ist obligatorisch. Die Kosten werden von der Schule übernommen. Der Zahnarzt kann innerhalb der Schweiz frei gewählt werden. Der Gutschein ist jeweils bis Ende des laufenden Schuljahrs einzulösen.

Einmal im Schuljahr besucht „die Zahnfee“ die Kinder in der Schule und putzt mit Ihnen gründlich die Zähne. Sie erläutert auch, weshalb und wie die Zähne sauber geputzt werden müssen und gibt Hinweise zur Zahnprophylaxe.

Vor den Sportferien und den Sommerferien erhalten die Schülerinnen und Schüler ab der 2. Primarklasse ein Schulzeugnis. Es dokumentiert ihre schulischen Leistungen, ihr Arbeits- und Lernverhalten und ihr Sozialverhalten.

Die Eltern bewahren die Zeugnisse sorgfältig auf. Duplikate von Zeugnissen sind kostenpflichtig.

Im Kindergarten sowie in der 1. Klasse wird anstelle eines schriftlichen Schulzeugnisses ein Zeugnisgespräch mit den Eltern und der Lehrperson durchgeführt.

Weitere Informationen zur Beurteilung und Schullaufbahnentscheiden finden Sie in der Broschüre des Volksschulamtes.

Der Zukunftstag findet schweizweit im November statt. Er gibt den Mädchen und Jungen erste Einblicke in Berufe.

Die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Zukunftstag ist freiwillig und ist durch die Eltern zu organisieren. Die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklasse sowie der 1. Sekundarklasse werden für den Zukunftstag dispensiert, wenn sie einen Besuch in einem Betrieb machen.

Die Eltern melden der Lehrperson die Abwesenheit schriftlich.

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Lehrperson

Im Kanton Zürich werden alle Schülerinnen und Schüler beim Eintritt in den Kindergarten, in der 5. Primarklasse und 2. Sekundarstufe obligatorisch schulärztlich untersucht. Die Schule Illnau-Effretikon unterstützt die freie Arztwahl der Familien. Die Eltern wählen für die schulärztliche Untersuchung einen Arzt oder eine Ärztin ihrer Wahl mit Praxis in der Schweiz.

Die Kosten für den Besuch bis Ende des 1. Kindergartens gehen zu Lasten der Krankenkasse, der Untersuch muss gegenüber der Schule bestätigt werden. Die Kosten für den Untersuch in der 5. Klasse und 2. Sekundarstufe werden von der Schule getragen.

Für den Untersuch beim Eintritt in den Kindergarten werden die Unterlagen jeweils im Herbst vor Kindergarteneintritt per Post versendet. Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse und der 2. Sekundarstufe erhalten anfangs Schuljahr einen Gutschein.