Reglement zu Absenzen, Jokertage und Dispensationen
Die Schulpflege hat ein neues Reglement zu Absenzen, Jokertage und Dispensationen erlassen. Das Reglement tritt per 01.08.2026 in Kraft.
Die wichtigsten Inhalte des neuen Reglements:
- Die bisherigen Regelungen zu den Jokertagen wurden ins neue Reglement integriert. Pro Schuljahr können weiterhin zwei Jokertage bezogen werden. Neu ist der Bezug eines Jokertages am letzten Schultag der 3. Sekundarstufe ausgeschlossen. Jokertage sind der Klassenlehrperson frühzeitig, spätestens am Vortag, schriftlich mitzuteilen.
- Unbegründete Dispensationen und Ferienverlängerungen können neu einmal pro Zyklus auf schriftlichen Antrag bewilligt werden:
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- Zyklus: Kindergarten bis 2. Klasse
- Zyklus: 3. bis 6. Klasse
- Zyklus: 1. bis 3. Sekundarklasse
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- Vorhersehbare Absenzen und Dispensationen müssen mindestens vier Wochen im Voraus durch die Erziehungsberechtigten bei der zuständigen Instanz beantragt werden.
- Zuständigkeiten
- Lehrperson: einzelne, nicht wiederkehrende Absenzen (z. B. Arzttermine) und Absenzen im Rahmen der beruflichen Orientierung
- Schulleitung: Dispensationsgesuche bis fünf Schultage (z.B. Dispensationen an hohen religiösen Feiertagen, ausgenommen sind unbegründete Dispensationen und Ferienverlängerungen) sowie regelmässige Dispensationen einzelner Unterrichtssequenzen
- Schulpräsidium: Dispensationsgesuche ab sechs Schultagen sowie unbegründete Dispensationen und Ferienverlängerungen